Angehörigenbonus – Fakten und Kritikpunkte

 

Mit Dezember 2023 soll der Angehörigenbonus in Höhe von 750 Euro (ab 2024 dann 1.500 Euro) zum ersten Mal zur Auszahlung gelangen. Wer ihn bekommt, wo man ihn beantragen kann und was aus Sicht des Pensionistenverbandes noch verbessert werden muss, lesen Sie hier.

 

Grundsätzliches und Voraussetzung:

 

+ Bezug eines Pflegegeldes zumindest der Stufe 4! Der Pensionistenverband fordert aber, dass der Bonus bereits ab Stufe 3 gewährt werden muss.
+ Gemeinsamer Haushalt ist nicht mehr Bedingung – Wäre er ursprünglich gewesen. Der Pensionistenverband hat protestiert, sich durchgesetzt und diese Änderung erreicht.
+ überwiegende Pflege seit mindestens einem Jahr
+ maximales Einkommen des pflegenden Angehörigen von 1.500 Euro netto pro Monat
+ Höhe des Bonus: Heuer – für das halbe Jahr seit Inkrafttreten 750 Euro, ab 2024 dann 1.500 Euro

 

Der Angehörigenbonus kann via Formular beantragt werden. Hier geht es